Angebote – Kosten

Wiegestube (1 bis 3 Jahre)

08:00 bis 16:00 Uhr                                                                                         259,00 €
inkl. Frühstück und Mittag

07:30 bis 16:00 Uhr                                                                                         271,00 €
inkl. Frühstück und Mittag
inkl. Frühdienst

Frühstücksbeitrag beträgt 8,00 € monatlich

Altersgemischte Gruppe (1,5 bis 6 Jahre) und Elementargruppe (3 bis 6 Jahre)
Für Kinder unter 3 Jahren ist grundsätzlich nur eine Betreuung bis 13 Uhr möglich.

08:00 bis 12:00 Uhr                                                                                         105,00 €
inkl. Frühstück

08:00 bis 13:00 Uhr                                                                                         198,00 €
inkl. Frühstück und regelmäßiger Teilnahme am Mittagstisch

07:00 bis 13:00 Uhr                                                                                         221,00 €
inkl. Frühstück und regelmäßiger Teilnahme am Mittagstisch
inkl. Frühdienst

08:00 bis 16:00 Uhr                                                                                         265,00 €
inkl. Frühstück und regelmäßiger Teilnahme am Mittagstisch

07:00 bis 16:00 Uhr                                                                                         288,00 €
mit Frühstück und regelmäßiger Teilnahme am Mittagstisch
inkl. Frühdienst

Frühstücksbeitrag beträgt 14,00 € monatlich

Mittagstisch

Für die regelmäßige Teilnahme am Mittagstisch werden 70,00 € pro
Monat gemäß der Nutzungs- und Kostenbeitragssatzung der Stadt
Neumünster als Kostenbeitrag erhoben. Während der Schließzeit im
Sommer entfällt ein Monatsbetrag. Die Monatsbeiträge für den Mittagstisch
werden zusammen mit dem monatlichen Kindergartenbeitrag eingezogen.

Zusatzinformationen

Sollte die tatsächliche Betreuungszeit des Kindes wiederholt die gewählte
Betreuungszeit überschreiten, so werden für den betroffenen Zeitraum
die Kostenbeiträge erhoben, die aufgrund der tatsächlich in Anspruch
genommenen Betreuungszeit anfallen. Der Kostenbeitragssatz pro Stunde
beträgt 23,00 €.

Einmal jährlich wird eine Materialumlage in Höhe von 10,00 € erhoben, die
bei Fälligkeit des ersten monatlichen Kindergartenbeitrags und in den
Folgejahren jeweils zum 01. August eingezogen wird

Für Geschwisterkinder gelten folgende Regelungen:
Für das zweite Kind 50 % des Regelbeitrages, für jüngere Kinder vollständig ermäßigt (gemäß der gültigen Nutzen-Kostenbeitragssatzung der Stadt Neumünster), jeweils zzgl. 14,00 €, bzw. 8,00 € in der Krippe, für das Frühstück und den Kostenbeitrag für das Mittagessen von 70,00 €.

Neuen Interessenten stehen wir nach telefonischer Absprache gern für ein persönliches Gespräch und eine Besichtigung des Kindergartens zur Verfügung.

Folgende Unterlagen sind zur Einsicht im Büro des Kindergartens:

Kindeswohlgefährdung, Kooperationsvertrag mit der Waldorfschule und den städt. Schulen, Vertrag mit der Stadt Neumünster, Vereinssatzung.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631, Abs. 2 BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet es als Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind – und nur dann – ist der Staat berechtigt, in das Recht der elterlichen Sorge einzugreifen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Der Gesetzgeber hat das Gesetz „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ § 8a SGBVIII verabschiedet, für dessen Umsetzung die Kindertageseinrichtung verantwortlich ist. In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Neumünster wurden Verfahrensschritte entwickelt, um auf eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung sicher und schnell reagieren zu können. Der Waldorfkindergarten Schwabenstr. e.V. hat gegenüber der Stadt Neumünster erklärt, dass das Verfahren nach § 8a SGBVIII gemäß der Empfehlungen durchgeführt wird, die Empfehlungen im Waldorfkindergarten bekannt sind und das beschriebene Verfahren in der Konzeption aufgenommen wird. Die Empfehlungen zur Verfahrensweise gemäß § 8a SGBVIII können im Büro des Kindergartens eingesehen werden.