Frühdienst, altersgemischt – inkl. Krippe
7.30 – 8.00 Uhr Ü3 14,15 € / U3 14,50 €
Krippe/Wiegestube
8.00 – 15.00 Uhr 295,00 €
Der Beitrag für Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, aber noch in der Krippe betreut werden, wird nach dem Betreuungstarif für Ü3-Kinder berechnet (s.u.).
Altersgemischte Gruppe und Elementargruppe
8.00 – 15.00 Uhr 296,10 €
Der Beitrag für unter Dreijährige in der altersgemischten Gruppe wird auf Basis des Betreuungstarifs für U3-Kinder berechnet (vergl. Beiträge Wiegestube). Mit der Vollendung des 3. Lebensjahr erfolgt die Tarifanpassung an den oben aufgeführten regulären Beitragssatz.
(Frühstück und Mittagessen sind jeweils inklusive)
Neuen Interessenten stehen wir nach telefonischer Absprache gern für ein persönliches Gespräch und eine Besichtigung des Kindergartens zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind zur Einsicht im Büro des Kindergartens:
Kindeswohlgefährdung, Kooperationsvertrag mit der Waldorfschule und den städt. Schulen, Vertrag mit der Stadt Neumünster, Vereinssatzung.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631, Abs. 2 BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet es als Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl des Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind – und nur dann – ist der Staat berechtigt, in das Recht der elterlichen Sorge einzugreifen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ § 8a SGBVIII verabschiedet, für dessen Umsetzung die Kindertageseinrichtung verantwortlich ist. In Zusammenarbeit mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Neumünster wurden Verfahrensschritte entwickelt, um auf eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung sicher und schnell reagieren zu können. Der Waldorfkindergarten Schwabenstr. e.V. hat gegenüber der Stadt Neumünster erklärt, dass das Verfahren nach § 8a SGBVIII gemäß der Empfehlungen durchgeführt wird, die Empfehlungen im Waldorfkindergarten bekannt sind und das beschriebene Verfahren in der Konzeption aufgenommen wird. Die Empfehlungen zur Verfahrensweise gemäß § 8a SGBVIII können im Büro des Kindergartens eingesehen werden.