Der Verein

Der Träger des Kindergartens ist der Verein „Waldorfkindergarten Neumünster Schwabenstrasse e.V.“, der sich aus den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten und den Erzieherinnen des Waldorfkindergartens zusammensetzt.

Die Organisation und Arbeitsweise des Vereins sind in der Vereinssatzung niedergelegt. Der Verein wirkt durch seine Organe: Die Mitgliederversammlung, den Vorstand und das Kollegium.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins und tagt mindestens einmal im Jahr. Sie gibt dem Verein eine Ordnung (Satzung), wählt aus ihrer Mitte den Vorstand für 2 Jahre und entscheidet über Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand allein getragen werden können. Die Mitgliederversammlung gibt Impulse für die Arbeit im Vorstand und Kollegium und bestätigt die ordentliche Geschäftsführung des Vereins.

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Diese nehmen die laufenden Geschäfte des Vereins wahr. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus und erarbeitet Gesichtspunkte für solche Beschlüsse. Er handelt für den Verein im Rechtsverkehr, indem er z.B. Anstellungs- und Elternverträge schließt und Zuschüsse beantragt. Er gewährleistet den Betrieb der pädagogischen Einrichtungen und ist Ansprechpartner für die Vereinsmitglieder und Eltern.

Das Kollegium und der Vorstand des Waldorfkindergartens sind in der überregionalen Organisation „Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V.“ vertreten. Zweimal jährlich finden Regionalkreistreffen statt. Mehrmals im Jahr begegnen sich Kollegien und Vorstände zu sogenannten „Inseltreffen“ um an unterschiedlichen Themen zu arbeiten.

Der Verein „Waldorfkindergarten Neumünster Schwabenstr. e.V.“ ist Mitglied im „Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.“ . Die Zusammenarbeit mit der Stadt Neumünster ist durch einen Vertrag geregelt.

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